Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren
Ein Bußgeldverfahren wird bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrs-Ordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder die Fahrerlaubnis-Verordnung eingeleitet und endet erfahrungsgemäß im Erlass eines Bußgeldbescheides.
Ein Verkehrsstrafverfahren liegt dagegen dann vor, wenn wegen eines Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch ermittelt wird.
In beiden Fällen ist es sinnvoll, dass sich der Beschuldigte bereits unmittelbar nach Einleitung gegen Ihn gerichteter Ermittlungen eine kompetente Rechtsvertretung zur Seite stellt. Insbesondere im Bußgeldverfahren können so Sanktionen frühzeitig abgemildert
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