Allgemeines
Im Straßenverkehrsrecht kommt dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine immense Bedeutung zu. Durchschnittlich 95 % aller Ordnungswidrigkeitenverfahren bestehen aus verkehrsrechtlichen Verfahren. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr soll hierbei der Besinnungs- und Verwarnfunktion dienen.
Im Bußgeldverfahren ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts oftmals ratsam. Die Höhe der Bußgelder fällt nämlich je nach Ordnungswidrigkeit sehr verschiedenartig aus. So können die Bußgelder zwischen 5 EUR und 1.000 EUR variieren.
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