Ordnungswidrigkeiten
Wann man eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat und deren Rechtsfolgen, richten sich nach den einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind solche Verhaltensweisen, die rechtswidrig und in vorwerfbarer Weise gegen die oben genannten verkehrsrechtlichen Verordnungen verstoßen. Demnach dürfen nur Handlungen, die in den Ordnungswidrigkeitenkatalogen ausdrücklich aufgeführt sind, geahndet werden. Welche Rechtsfolgen man erwarten muss, ist ebenso ausdrücklich geregelt.
Die charakteristischsten Beispiele von Ordnungswidrigkeiten sind das Falschparken, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, die Missachtung der Gurt- und Helmpflicht, Fahren ohne gültigen TÜV, etc.
Welche Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten anzusehen sind kann sich ständig ändern. Immer wieder werden neue Handlungen als Ordnungswidrigkeiten in die Vorschriften aufgenommen.
Hotline
Ihr Verkehrsanwalt bei Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Missachtung der Gurtpflicht (oder Helmpflicht), Fahren ohne gültigen TÜV, etc.
Rufen sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne.
KASSEL
Obere Königsstraße 24, 34117 Kassel
Tel. 0561 / 7399079
HOMBERG
Pommernweg 8, 34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681 / 931618
BAD HERSFELD
Neumarkt 11, 36251 Bad Hersfeld
Tel. 06621 / 172340